Aufbauseminare

FES (Punkteabbau)

Das neue Fahreignungsseminar (FES) kann ab 1.Mai 2014 gebucht werden Die Teilnahme ist immer freiwillig und bis zu einen Punktestand von 5 möglich !

Ein Aufbauseminar darf nur einmal in 5 Jahren besucht werden!
Die Teilnahmebescheinigung darf nur bei vollständiger Teilnahme an allen 4 Terminen ausgestellt werden: Es sind 2 Sitzungen mit je 90 Minuten in der Fahrschule ( max. 6 Personen ) und 2 Einzelsitzungen mit je 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen zu absolvieren. .

Die Seminare Können laufend ohne Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden !

Für die Anmeldung sind 3 Wege möglich:

  • persönlich in der Fahrschule

  • per Telefon oder Fax

  • per E-Mail

Bitte bei der Anmeldung den Seminartyp, die Angaben zur Person (Name, Adresse, Tel.nr.) nicht vergessen.
!Achtung! Keine Seminare für Alkohol- und Drogenauffällige in Fahrschulen gestattet.

ASF (für Fahranfänger in der Probezeit)

Gesetzliche Regelung:
Bei größeren Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften (in der Regel alle Verstöße, die mit mindestens 60 € Bußgeld und Punkteeintrag in Flensburg geahndet werden) ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Teilnahme ist Pflicht und muss innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
Eine Teilnahmebescheinigung darf nur bei vollständiger Teilnahme an allen 5 Terminen ausgestellt werden: Es sind 4 Sitzungen mit je 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten zu absolvieren. Eine Prüfung wird nicht durchgeführt.
Da die Teilnehmerzahl vom Gesetzgeber genau festgelegt und auch der zeitliche Rahmen für die Seminardauer genau abgesteckt ist, werden alle Seminare im Rahmen einer Nachschulgemeinschaft organisiert.

 Die Anmeldung bitte

  • per Telefon oder Fax

  • per E-Mail

 

Bitte bei der Anmeldung den Seminartyp, die Angaben zur Person (Name, Adresse, Tel.nr.) und von der Behörde gestellte Fristen nicht vergessen.
!Achtung! Keine Seminare für Alkohol- und Drogenauffällige in Fahrschulen gestattet.
Unter bestimmten Bedingungen darf nach Genehmigung durch die Behörde auch ein Einzelseminar durchgeführt werden.