Umschreibung ausländischer Führerscheine

Generelle Regelung :

Wer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, darf damit in Deutschland fahren. Allerdings nicht in jedem Fall unbegrenzt. Das gilt nur für EU- bzw. EWR-Führerscheine. Ansonsten gilt für alle, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten. Ausnahme: Man kann glaubhaft versichern, dass man nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleibt, dann gilt die ausländische Fahrerlaubnis ein Jahr.

Wer länger bleiben will, für den ist die Umschreibung seiner Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis Pflicht.

Umschreibung :

Hierzu gibt es eine Länderliste mit den Staaten, deren Fahr- Erlaubnisse prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden.

Für alle anderen Staaten gilt:

  • Anstragstellung (siehe entsprechende Seite)
  • Theoretische Prüfung ( hier gibt es einige wenige Ausnahmen )
  • Praktische Prüfung
  • Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis

Lehrmaterialien zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung sind in vielen Sprachen über die Fahrschule erhältlich.
Die Prüfung ist in 12 Sprachen ohne Aufpreis möglich.