Praktische Ausbildung

Der Zeitpunkt für den Beginn der Fahrausbildung ist vom Gesetzgeber nicht genau festgelegt, jedoch sollte die praktische mit der theoretischen Ausbildung verzahnt werden. Dies ist auch empfehlenswert, weil so diverse theoretische Problematiken sowie Inhalte von Prüfungsfragen und –antworten besser verstanden werden.
Die Termine für die Fahrstunden werden individuell vereinbart . Am Freitag Abend und am Wochenende sind keine Fahrstunden möglich !

Der Ablauf der Ausbildung erfolgt nach einem Stufenplan und gliedert sich im wesentlichen wie folgt:

  • die Grundausbildung

  • das Erlernen der Grundfahraufgaben (z.B. Einparken)

  • den Sonderfahrstunden

  • der konkreten Prüfungsvorbereitung

Für die “normalen“ Fahrstunden gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl.
Bei den Sonderfahrstunden sind mindestens 12 Stunden Pflicht:

  • 5 Stunden Überlandfahrt

  • 4 Stunden Autobahn

  • 3 Stunden bei Dunkelheit

Zur Prüfungsvorbereitung führen wir mindestens eine Testfahrt im Prüfungsgebiet unter Prüfungsbedingungen mit Protokoll durch. Am Ende der “Protokollfahrt“ werten wir dann das Ergebnis gemeinsam aus und sprechen über eventuell noch vorhandene Problembereiche.

Die praktische Ausbildung findet auf Fahrzeugen mit Kupplungspedal/Schaltgetriebe statt.