Fahrschulwechsel

UNZUFRIEDEN ???


Wohnortwechsel ?

  • Ein Fahrschulwechsel ist von Seiten des Fahrschülers jederzeit möglich.
  • Wichtig ist dabei die Mitteilung an die jeweilig zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Wechsel mit Angaben zur Person, der alten und der neuen Fahrschule