Seit einigen Jahren läuft nun schon das Programm begleitetes Fahren mit 17 und erfreut sich wachsender Beliebtheit! Die Ausbildung in der Fahrschule unterscheidet sich
nicht von der normalen Klasse-B-Ausbildung. Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen erhält man allerdings zunächst nur eine Prüfbescheinigung mit der das
Fahren mit
Begleitperson nur in Deutschland gestattet ist.
Den „richtigen“ Führerschein kann man dann ab dem 18. Geburtstag
bekommen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
frühester Zeitpunkt: ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag
Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild werden wie bei der normalen Antragstellung benötigt
Zusätzlich zu den Führerscheinantrag ein Antrag „begleitetes Fahren mit 17“ mit Angaben zu den Begleitpersonen
ein Antrag für jede Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein,mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf zum
Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Für jede Begleitperson ca. 13 € für die Flensburg-Auskunft einplanen!
Ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Fahrschüler und Begleitperson ist nicht notwendig, in der Regel kommen aber die Eltern und/oder Großeltern in Frage. Wichtig ist bei der
Antragstellung bei der Behörde das persönliche
Erscheinen der Begleitperson(en) oder die Vorlage der jeweiligen Personalausweis- und Führerscheinkopien.
Alle Formulare sind in der Fahrschule erhältlich!
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